Fahrten bei Chemo-, Bestrahlungstherapie und Dialysebehandlung

 

Bei diesen Fahrten besteht in der Regel ein längerer Behandlungszeitraum. Anstatt, wie sonst üblich bei jeder Fahrt den vorgeschriebenen Eigenanteil zu kassieren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit in solchen Fällen keine Barzahlung des Eigenanteils in den Taxen zu leisten.
Wir stellen Ihnen dann am Ende der Behandlung den gesamten Eigenanteil in Rechnung.

Falls in diesem Zeitraum eine Befreiung erfolgt, bitten wir Sie uns dies umgehend mitzuteilen!

 

Laut Krankentransportrichtlinen können in besonderen Ausnahmefällen auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen bei zwingender medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen und vom Vertragsarzt verordnet werden.

 

Sie bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse!

Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krankenkasse frühzeitig vorzulegen. Dauer und Umfang   (z. B. Transportmittel, Hin- und Rückfahrt) der Genehmigung werden von der Krankenkasse festgelegt.


Vorraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind (§8 Krankentransportrichtlinien Abs. 2):

  • dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist,

    und
     
  • dass diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.

     

Unter der Anlage 2 ist diesbezüglich noch eine Liste aufgeführt, welche diese Ausnahmefälle nochmals genauer aufführt. Diese beinhaltet:

- Dialysebehandlung

- onkologische Strahlentherapie

- onkologische Chemotherapie

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