Fahrten bei Chemo-, Bestrahlungstherapie und Dialysebehandlung
Bei diesen Fahrten besteht in der Regel ein längerer Behandlungszeitraum. Anstatt, wie sonst üblich bei jeder Fahrt den vorgeschriebenen Eigenanteil zu kassieren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit in solchen Fällen keine Barzahlung des Eigenanteils in den Taxen zu leisten.
Wir stellen Ihnen dann am Ende der Behandlung den gesamten Eigenanteil in Rechnung.
Falls in diesem Zeitraum eine Befreiung erfolgt, bitten wir Sie uns dies umgehend mitzuteilen!
Laut Krankentransportrichtlinen können in besonderen Ausnahmefällen auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen bei zwingender medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen und vom Vertragsarzt verordnet werden.
Sie bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse!
Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krankenkasse frühzeitig vorzulegen. Dauer und Umfang (z. B. Transportmittel, Hin- und Rückfahrt) der Genehmigung werden von der Krankenkasse festgelegt.
Vorraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind (§8 Krankentransportrichtlinien Abs. 2):
Unter der Anlage 2 ist diesbezüglich noch eine Liste aufgeführt, welche diese Ausnahmefälle nochmals genauer aufführt. Diese beinhaltet:
- Dialysebehandlung
- onkologische Strahlentherapie
- onkologische Chemotherapie