Fahrten bei ambulanter Operation

 

Bei diesen Fahrten müssen Sie Ihren Eigenanteil bezahlen, solange Sie nicht befreit sind und einen Befreiungsausweis vorlegen können. Diesen zahlen Sie in bar direkt beim Fahrer!

 

In den Krankentransportrichtlinien ist geregelt, dass Fahrten zu einer ambulanten Operation (§ 115 b SGB V) im Krankenhaus oder in der Vertragsarztpraxis mit im Zusammenhang mit dieser Operation erfolgender Vor- oder Nachbehandlung eine Verordnung zulässig ist.

 

Eine Genehmigung der Krankenkasse ist hier nicht gefordert.

 

 

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