Fahrten bei ambulanter Behandlung

 

Bei diesen Fahrten müssen Sie Ihren Eigenanteil bezahlen, solange Sie nicht befreit sind und einen Befreiungsausweis vorlegen können. Diesen zahlen Sie in bar direkt beim Fahrer!

 

Laut Krankentransportrichtlinen können in besonderen Ausnahmefällen auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen, bei zwingender medizinischer Notwendigkeit, von der Krankenkasse übernommen und vom Vertragsarzt verordnet werden.

Sie bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse!

Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krankenkasse frühzeitig vorzulegen. Dauer und Umfang   (z. B. Transportmittel, Hin- und Rückfahrt) der Genehmigung werden von der Krankenkasse festgelegt.


Vorraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind (§8 Krankentransportrichtlinien Abs. 2):

  • dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist,

    und
     
  • dass diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.

Desweiteren unter §8 Krankentransportrichtlinien Abs. 3:

Die Fahrt zur ambulanten Behandlung für Versicherte kann verordnet und genehmigt werden, bei Personen die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen:

                                 ♦ "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
                            
                                 ♦ "Bl" (Blindheit)

                                 ♦ "H" (Hilflose Person)
oder

einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in die Pflegestufe 2 oder 3 bei der Verordnung vorlegen.

Die Krankenkassen genehmigen auf ärztliche Verordnung auch Fahrten zur ambulanten Behandlung von Versicherten, die keinen Nachweis der aufgeführten Kriterien besitzen, wenn diese von einer vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen.

 

 

 

 

 

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