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Für das Fahren eines Taxis brauchen Sie einen Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung). Für die Erteilung eines Personenbeförderungsscheines müssen Sie folgende Antragsvorraussetzungen erfüllen: - Mindestalter 21 Jahre
- Führerschein Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- körperliche und geistige Eignung
- Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit für den Personentransport haben, so dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße gegen Sie bestehen oder vorliegen.
Für den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung müssen Sie folgende Bescheinigungen vorlegen: - Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis eines Augenarztes. Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchführen lassen.
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein!
- Leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest). Die Leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien.
Informationen, welche Ärzte diese Gutachten erstellen können, erhalten Sie bei der Führerscheinstelle (Landratsamt Ravensburg).
Sie benötigen folgende Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass (nur zusammen mit gültiger Meldebestätigung).
- Führerschein (es wird nur der EU-Kartenführerschein akzeptiert).
- Nachweis zur körperlichen und geistigen Eignung (siehe oben).
- Führungszeugnis der Belegart "O" (zu beantragen bei den Bürgerämtern).
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Der Auszug wird bei Antragstellung von dem Sachbearbeiter/in der Führerscheinstelle für Sie beantragt.
- Nachweis der Ortkenntnis. Wenn Sie in Ravensburg und Weingarten tätig sein wollen, so müssen Sie über die notwendige Ortskenntnis von Ravensburg und dazugehörenden Eingemeindungen, sowie von Weingarten verfügen. Bei dieser Prüfung sind Fragen zu den wichtigsten öffentlichen Einrichtungen, Bahnhöfe, Krankenhäuser und Ämtern zu beantworten. Ebenso werden in der Regel Fahrstrecken abgefragt, wobei Start- und Zieladresse vorgegeben werden und von Ihnen verlangt wird den kürzesten Weg zum Zielort zu dokumentieren.
Für den Nachweis der Ortskenntnis geben wir Ihnen gerne Informationen und Hilfestellung, wie Sie sich am sinnvollsten vorbereiten können. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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